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AGB

... einfach mal abheben!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flüge mit Segelflugzeugen und Motorseglern des Segelfliegerklub Magdeburg e.V.

1.        Mit Abschluss des Beförderungsvertrages bzw. Erwerb eines Flugtickets erhält der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Segelflugzeug/Motorsegelflugzeug des Vereins oder eines beauftragten Partners mit der entsprechend gebuchten Flugdauer. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Vereins liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig durchgeführt. Sollte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein, ist der Flugplatz Magdeburg der Startflugplatz.

2.        Bei Ausgabe eines Flugtickets hat dieses eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Ausgabedatum. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Punkt 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein Partner des Vereins für die Durchführung des Fluges eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle der eingesetzte Partner.

3.        Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz -, Kreislauf – und Lungenerkrankte können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden.
Von Flügen während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 13 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,40 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Flugticket. Das Maximalgewicht des Fluggastes darf inkl. Kleidung 100 kg nicht überschreiten. Ein Rettungsfallschirm (bei Flügen im Segelflugzeug) muss anzulegen sein.

4.        Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten und der Starthelfer zu befolgen.

  • Rauchen ist grundsätzlich verboten.
  • Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
  • Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord!
  • Werfen Sie keinesfalls Gegenstände aus dem Flugzeug!
  • Berühren Sie das Flugzeug nur an den Stellen, die Ihnen vom Einweiser gezeigt werden. Spielen Sie nicht an irgendwelchen Hebeln.
  • Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!

Vor – und während des Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot. Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Beförderung ersatzlos verweigert. Fluggäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

5.        Der Fluggast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen Kleidung, die der Jahreszeit und dem Anlass entspricht sowie auch feste geschlossene Schnürschuhe. Bei unsachgemäßer Kleidung kann der Pilot die Mitnahme des Fluggastes verwehren. Röcke, Kleider und Hackenschuhe sind ungeeignet.

6.        Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä. so gesichert sein, dass ein Lösen und Herabfallen nicht möglich ist. Ferngläser sind nicht nötig, wir fliegen normalerweise in Höhen, wo man mit einfachen Sehhilfen noch etwas erkennen kann.

7.        Zur Vereinbarung eines Starttermins mit einem Motorsegler (ganzjährig) setzt sich der Passagier nach Erhalt des Flugscheines mit dem Verein/Piloten in Verbindung. Bedenken Sie, dass wir einige Tage Vorlauf benötigen, um die Flüge entsprechend zu planen. Am Starttag setzt sich der Passagier ca. eine Stunde vor dem verabredeten Termin mit dem Piloten in Verbindung, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. (Sollte wegen längerer Anfahrtswege diese Stunde nicht reichen, müsste er entsprechend früher anrufen). Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Flugabsagen am Start sind ausgeschlossen.

Bei Segelflügen rufen Sie den Verein an Ihrem Wunschtermin an einem Wochenende zwischen April und Oktober gegen 9.15 Uhr unter 0391-6230507 an und vereinbaren eine Uhrzeit für diesen Tag.

8.        Sollte der Fluggast zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Der Treffpunkt wird bei der Reservierung vereinbart. Bitte seien Sie pünktlich. Bei Nichterscheinen verfällt das Flugticket ersatzlos.

9.        Es sind nur vollständig bezahlte Tickets gültig.
Bei Rückgabe des Flugtickets werden folgende Kosten berechnet:

  • bis 45. Kalendertag nach Ausgabedatum des Tickets entstehen keine Kosten
  • ab dem 46. Kalendertag nach Ausgabedatum des Tickets 30% des Flugpreises
  • ab dem 3. Monat zuzüglich 8 % des Flugpreises für jeden angefangenen Monat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Erwerb von Flugtickets entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist Magdeburg.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Magdeburg , Juli 2011